Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

1. Ausgangspunkt für die Fragestellung an den Bund Deutscher Karneval ist die Veröffentlichung in der Regionalen Presse des Aachener Zeitungsverlages vom 12. Oktober diesen Jahres: 

2. Noch am gleichen Tage wurde diese Veröffentlichung auf dem Mailwege dem Bund Deutscher Karneval zugestellt mit der Frage, wie sich das Düsseldorfer Vorhaben

- mit dem Urteil der Finanzgerichtsbarkeit (Urteil: überwiegender Kommerzanteil bei der Nacht der Nächte) in Einklang bringen,

- mit der Gemeinnützigkeit als solcher vereinbaren und

- dem Weltkulturerbe verbinden lässt.

Die Mail enthielt in der weiteren Formulierung die Bitte, dass man die Steuerrechtler und Juristen des BDK in die weitere Bewertung mit einschließen und einen Blick auf die Ethikcharta des BDK werfen sollte.

3. Am 11. Dezember 2017 erhielt ich vom BDK folgende Antwort:

"Aufgrund verschiedener Anfragen aus unterschiedlichen Regionalverbänden mit der Bitte um Stellungnahme, wurden die Kulturpreisträger in die Kommentierung der Ethikcharta mit eingebunden. Als Anlage übersende ich Euch die Empfehlung der Kulturpreisträger der Deutschen Fastnacht" (Zitatende).

4. Unterstellt man, dass die Empfehlung der Kulturpreisträger (die ja kein satzungsrechtliches Gremium des BDK sind) durch Präsidiumsbeschluss übernommen worden ist, liegt nun mehr eine definitive Antwort des BDK vor.

5. Eine Stellungnahme aus steuerrechtlicher und juristischer Sicht kann ich der Empfehlung nicht entnehmen zumal der "deutschlandweite Karneval unter dem Dach des BDK" eindeutig nicht anerkanntes Weltkulturerbe der Unesco ist und zunächst einmal (noch) nicht auf der deutschen Unesco-Liste angelangt ist. 

 

hk