Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

 

P R E S S E M I T T E I L U N G Nr. 2021-11-01 
Bund Deutscher Karneval zu den aktuellen Entscheidungen des Comitees Düsseldorfer Carneval 

 

Mit großem Befremden nehmen der Präsident des BDK Klaus Ludwig Fess und das BDK-Präsidium die Entscheidung des Comitee Düsseldorfer Carneval zur Kenntnis, den Rosenmontagszug vom Februar 2022 auf den 8. Mai 2022 zu verlegen und den angeschlossenen Vereinen anheim zu stellen, ihre Karnevalsveranstaltungen auch nach Aschermittwoch abzuhalten.

Präsident Klaus Ludwig Fess bekannte, dass er geradezu bestürzt und beschämt sei über diese Aussagen und Entscheidungen eines doch immerhin in ganz Deutschland bekannten Regionalverbandes des BDK.

Während sich die BDK-Landes- und Regionalverbände in NRW und die BDK-Spitze mit der Landesregierung von NRW beraten, welche Möglichkeiten der Veranstaltungsplanung in Sälen und auf den Straßen man angesichts der steigenden Infektionszahlen in der Session/Kampagne 2022 noch hat, überrascht und irritiert das Comitee Düsseldorfer Carneval mit dieser Entscheidung nicht nur die Kollegen aus Aachen, Bonn, Dortmund, Köln und Münster (Westfalen) sondern auch das Präsidium des Bund Deutscher Karneval. 

Dieser sieht in der Düsseldorfer Entscheidung einen eklatanten Verstoß gegen die Satzung des BDK, die besagt, dass vor dem 11.11. eines Jahres und nach dem Aschermittwoch des Folgejahres keinerlei karnevalistische Veranstaltungen stattfinden.

Fasching, Fastnacht, Karneval betrachtet der BDK als ein Kulturgut, das sich definiert als ein Jahrhunderte altes Fest im christlichen Jahreskreis vor der jeweiligen Fastenzeit vor Weihnachten (11.11. = sechs Wochen bis zum 24.12.) und vor Ostern (Aschermittwoch = sechs Wochen vor Ostern). 

Es entspricht ebenfalls uralten Traditionen, dass Fasching, Fastnacht, Karneval verbunden ist mit ausgelassenem Feiern so wie man es kennt. Dass damit auch wirtschaftliche Aktivitäten und Interessen einhergehen, ist ganz natürlich.

Dass allerdings die wirtschaftlichen Interessen den kulturellen Aspekt völlig verdrängen, widerspricht nicht nur der Satzung und dem Selbstverständnis des BDK, sondern ist auch die Grundlage für die Anerkennung von Fasching, Fastnacht, Karneval als immaterielles Kulturgut durch die UNESCO, um die auch das Comitee Düsseldorfer Carneval bisher bemüht gewesen ist.

Dem Düsseldorfer Comitee müsste bewusst sein, dass die Ausweitung der Session bis in den Monat Mai alle diesbezüglichen Bemühungen des BDK und der Komitees/FestAusschüsse aus Aachen, Bonn und Köln desavouiert. 

Der BDK-Vizepräsident Peter Krawietz macht darüber hinaus deutlich, dass die Wahl des 8. Mai unabhängig von allen anderen Überlegungen denkbar unglücklich ist. Dieses Datum bedeutete 1945 mit der Kapitulation Nazi-Deutschlands das Ende der politischen Barbarei und das Ende der Konzentrationslager und zugleich den Beginn einer neuen Chance für ein demokratisches und kultiviertes Deutschland.

Der 8. Mai kann für karnevalistische Ersatzhandlungen unpassender nicht sein.

All dies geben Präsident und Präsidium den Düsseldorfer Karnevalisten zu bedenken. 2 

 

Das BDK-Präsidium begrüßt die eindeutige Haltung des Präsidenten des Festkomitee Kölner Karneval Christoph Kuckelkorn und des Präsidenten des FestAusschuss Aachener Karneval Frank Prömpeler, die in Richtung Düsseldorf klarstellen, dass Karneval mehr ist als "bunte Partys und kommerzielle Events" und dass sie nicht "um jeden Preis" feiern wollen.
 

Ansprechpartner: Dr. Peter Krawietz,
Pressesprecher
Bundesgeschäftsstelle/Pressestelle
Goshen-Ring 8,
66450 Bexbach
Telefon: 06826-9347022
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www.karnevaldeutschland.eu 

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