Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

   

 

Urteil des Landgericht Aachen zur Vereinsautonomie rechtskräftig 

 

 

Düren. - Seit dem Jahre 2006 wurde der Verband (ein Verein im Sinne des Vereinsrechts) von einer damals neu gegründeten Dürener Karnevalsgesellschaft wiederholt um Aufnahme ersucht.

 

Alle Aufnahmeersuchen wurden satzungsgemäß vom jeweiligen Verbandspräsidium abgelehnt.

 

Unter Androhung eines Klageverfahrens verlangte der die Karnevalsgesellschaft vertretende Dürener Rechtsanwalt ein klärendes Gespräch. Dieses Gespräch hat stattgefunden. Dennoch verfolgte man das Aufnahmebegehren weiter und reichte in der Folge gegen die Ablehnung Klage - zunächst beim Amtsgericht Düren - später beim Landgericht Aachen gegen den Regionalverband Düren ein.

 

Der Streitwert wurde auf 15.000 € festgelegt.

 

Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht im Mai wurde am 20.06.2017 von der 12. Zivilkammer in einem förmlichen Urteil für Recht erkannt:

 

  • die Klage wird abgewiesen,
  • die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei.

 

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

 

 

Der Senat der 12. Zivilkammer stellt fest, dass die Annahme einer Aufnahmeverpflichtung einen Eingriff in die Verbandsautonomie zur Folge hätte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber dem Verein (und damit auch einem Verband) nicht nur die grundsätzlich freie Befugnis eingeräumt hat, Zwecke und Aufgabenbereich selbst zu wählen und festzulegen, sondern auch das Recht, im Einzelnen zu bestimmen, mit welchen Mitgliedern er seine Ziele verfolgen will. Auch die von der Klägerseite vorgetragenen Vorteile einer Mitgliedschaft vermögen eine Aufnahmeverpflicht nicht zu begründen. 

 

p.s.:

Nach den Bestimmungen des Bund Deutscher Karneval entscheidet über eine Mitgliedschaft bei ihm der örtlich zuständige Regionalverband. Für die klagende Karnevalsgesellschaft ist mit dem Urteil eine Mitgliedschaft in beiden Karnevalsverbänden auf Dauer unmöglich geworden.