Regionalverband Düren e. V.

im Bund Deutscher Karneval

Corona-Regeln
für die RVD-Tanzturniere 2021/2022
Stand 30.11.2021

 

Der Zugang zu unserem Turnier ist nur für Besucher, Trainer/innen, Jurymit-glieder, Veranstalter und Tänzer/innen möglich, die einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis mitbringen (2G-Regel) und sich mit einem Lichtbildaus-weis legitimieren können.

Hierbei ist zu beachten, dass der Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate sein darf. 

Sollte jemand aus dem o.g. Personenkreis aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, erhält dieser nur Zutritt mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre (Tänzer/innen und Zuschauer) gilt bis auf Weiteres die Sonderregelung, dass sie durch die Schultestungen als geimpft gelten.

Auf der gesamten Veranstaltung besteht ausnahmslos Maskenpflicht, außer auf dem Sitzplatz und beim Verzehr von Speisen/Getränken. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Sitzplatz gestattet.

Für aktive Tänzer/innen besteht die Maskenpflicht bis zur Passkontrolle. Nach Beendigung des Tanzes nach Verlassen der Bühne muss ebenfalls die Maske wieder aufgesetzt werden.

Bei der Siegerehrung dürfen nur platzierte Tänzer/innen mit Maske auf die Bühne. Die Masken müssen auf den Podesten weiterhin getragen werden, lediglich für die kurze Zeit von Aufnahmen von Fotos der Sieger können die Masken abgesetzt werden!

Aufgrund der Umkleidesituation und den Hygieneauflagen wird seitens der Jury kein Punktabzug erfolgen, wenn die Tänzer/innen keine Kopfbe-deckungen (Hüte, Perücken etc.) tragen oder dezenter geschminkt sind, da sich verschiedene Vereine Umkleiden werden teilen müssen und die Aufenthaltszeiten in den Umkleiden möglichst kurzgehalten werden sollten.

Des Weiteren bitten wir darum, die Umkleiden zügig nach dem Tanz, sollte keine Platzierung erfolgt sein oder nach der Siegerehrung geräumt werden, damit diese für die nächste Altersklasse bereitgemacht und desinfiziert werden kann.

Bei bestehenden Erkältungssymptomen bitten wir vom Besuch unserer Ver-anstaltung abzusehen, dies gilt für den o.g. Personenkreis.

 

Alle o.a. Regelungen entsprechen der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 24.11.2021. Änderungen behalten wir uns jederzeit vor.

Diese Änderungen finden Sie an dieser Stelle.

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