1.
RVD - Verdienst-Orden
Satzung für die Verleihung von Verdienstorden des Regionalverbandes Düren i. BDK.
Ziffer 1
Das Gesamtpräsidium des RVD hat die Stiftung eines Verdienstorden des RVD beschlossen.
Der Verdienstorden wird in 4 Stufen verliehen:
a) Stufe 1 in Bronze
b) Stufe 2 in Silber
d) Stufe 3 in Gold
e) Stufe 4 in Gold mit Edelsteinen
Zu allen Orden wird eine wertvoll gestaltete Urkunde und die zur Verleihungsstufe zugehörige Anstecknadel verliehen. Laut Beschluss des RVD-Gesamtpräsidiums, vom 08.04.2010, können Ehrungen durch den RVD nur bei Mitgliedern durchgeführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Ziffer 2
Voraussetzung für die Verleihung:
Der Verdienstorden des RVD wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen.
Stufe 1 in Bronze
a) eine mindestens 11-jährige Mitgliedschaft in einer Mitgliedsgesellschaft des RVD oder des BDK.
b) eine mindestens 5-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand oder Präsidium des Regionalverbandes Düren, eines Festkomitees / Karnevalskomitees, einer Mitgliedsgesellschaft des RVD.
Für langjährige Förderer uns Sponsoren des Karnevals in den Grenzen des RVD, Mandatsträger, Mitglieder des Fördervereins „Kulturhistorisches Karnevalsmuseum“ und Personen des öffentlichen Lebens, die sich um den Karneval verdient gemacht haben. Der Orden Stufe 1 kann durch Beschluss des Präsidiums und im Bedarfsfall durch den Präsidenten an den dafür vorgesehenen Personenkreis verliehen werden.
Die Stufe 1 (Bronze) des neuen Verdienstordens ist von der Wertigkeit identisch mit dem bisherigen Verdienstorden des RVD. Die beiden Ausführungen – alt und neu - des bisherigen Verdienstordens laufen aus.
Stufe 2 in Silber
a) eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des RVD.
b) eine 15 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem RVD angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.
c) eine 20-jährige Mitgliedschaft in dem RVD angeschlossenen Gesellschaften.
Stufe 3 in Gold
a) eine mindestens 20-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des RVD.
b) eine 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem RVD angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 20-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.
c) eine 30-jährige Mitgliedschaft in dem RVD angeschlossenen Gesellschaften.
Stufe 4 in Gold mit Edelsteinen
a) eine mindestens 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des RVD.
b) eine 30 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem RVD angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 25-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist.
c) eine 40-jährige Mitgliedschaft in dem RVD angeschlossenen Gesellschaften.
Ziffer 3:
Anträge auf Verleihung
Anträge auf Verleihung des Verdienstordens des RVD sind vom Antragsteller bei der Geschäftsstelle des RVD mit ausreichender Begründung und tabellarischen Angaben – bis spätestens 4 Wochen vor dem Verleihungstermin – einzureichen. Die Anträge sind in gut leserlicher Schrift oder mit Schreibmaschine auszufüllen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des RVD sein. Über die Verleihung entscheidet das geschäftsführende Präsidium.
Ziffer 4
Kosten des Ordens
Die Kosten des Ordens, der Anstecknadel, der Schatulle und der Urkunde sind vom Antragsteller zu übernehmen. Für diese Kosten ist dem Antrag ein entsprechender Verrechnungsscheck beizufügen.
Ziffer 5
Verleihung des Ordens
Die Verleihung des Ordens erfolgt durch den Präsidenten des Regionalverbandes Düren bzw. ein beauftragtes Mitglied des Präsidiums des RVD.
Ziffer 6
Für den Verdienstorden wird ein Ordensbuch beim RVD angelegt, in welchem die Namen der Ordensträger in numerischer Reihenfolge eingetragen werden.
Ziffer 7
Nachgewiesene Mitgliedschaften und aktive Tätigkeiten in Karnevalsgesellschaften und Verbänden, die dem BDK angehören, werden für die Erlangung des RVD-Verdienstordens angerechnet, wenn zum Zeitpunkt der Verleihung eine aktive Mitgliedschaftvon mindestens fünf Jahren in einer Mitgliedsgesellschaft des RVD besteht.
Düren, den 03.03.2020, das Präsidium, Heribert Kaptain, Präsident
2.
Satzung RVD - Verdienst-Orden für Jugendarbeit
Der Verdienstorden für Jugendarbeit wird für Verdienste in der Jugendarbeit verliehen. Ausgezeichnet werden auf Antrag Ausbilder, Trainer/innen, Betreuer/innen, Mitglieder der Jugendvorstände und Jugendabteilungen, wenn mindestens 11 Jahre aktive Jugendarbeit nachgewiesen werden. Jugendliche, die in den Jugendabteilungen des RVD ́s aktiv sind, können auf Antrag ebenfalls ausgezeichnet werden, wenn mindestens 11 Jahre aktive Mitgliedschaft in der Jugendabteilung einer Karnevalsgesellschaften des RVD ́s nachgewiesen sind und der zu ehrende das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Das Präsidium, Düren, den 08.04.2010, Rolf Peter Hohn, Präsident
3.
weitere RVD - Ehrungszeichen
Neben den in der Ehrungsordnung aufgeführten Verdienstorden gibt es weitere Möglichkeiten verdienten Mitgliedern eine Ehrung zukommen zu lassen:
3.1 Verdienstnadel (mit Kranz), kann in unbegrenzter Stückzahl beantragt werden, Name des/der zu ehrenden Karnevalsfreundes/in muss im Antrag angegeben werden,
3.2 Ehrennadel, siehe 3.1 und
3.3 Verbandsabzeichen, siehe 3.1 .
Die Beantragung erfolgt mit den gleichen Antragsmodalitäten wie die Verdienstorden zu Ziffer 1. und 2. .