1. Organisation und Zulassung
1.1. Die von Mitgliedsgesellschaften des Regionalverbandes Düren veranstalteten Tanzturniere können als Qualifikationsturniere für die jährlich stattfindende Verbandsmeisterschaft durchgeführt werden.
1.2. Die Anzahl der Qualifikationsturniere wird vom Präsidium des RVD auf Vorschlag des Jugendausschusses festgelegt und ist zur Zeit auf acht Turniere begrenzt. Die Anzahl der Tänze ist auf 80 Tänze pro Turnier begrenzt, es gilt hier das Eingangsdatum der Meldungen.
1.3. Anträge auf Durchführung für die kommende Session sind jeweils bis zum 31.03. eines Jahres an den Jugendausschuss des RVD schriftlich zu richten. Die Qualifikation gilt ausschließlich für die Verbandsmeisterschaft des RVD. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsgesellschaften des RVD. Gäste aus den Verbänden des Bundes Deutscher Karneval können teilnehmen, jedoch ohne Anspruch auf eine Qualifikation zur Verbandsmeisterschaft des RVD, sofern die Maximalzahl der Tänze nicht überschritten wird. Gäste sind bis zum Meldeschluss mit dem Präsidium abzustimmen.
1.4. Alle Mitgliedsgesellschaften verpflichten sich mit der Anmeldung, für sich und alle Teilnehmer aus ihrem Verein die Turnierordnung und die Ausschreibungsrichtlinien anzuerkennen.
1.5. Der RVD tritt für die Bekämpfung des Dopings sowie für Maßnahmen, die den Gebrauch verbotener leistungssteigender Mittel unterbinden, ein. Das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) ist in der jeweils letztgültigen Fassung Bestandteil dieser Tanzturnierordnung.
2. Durchführungsbestimmungen
2.1. Alle Turniere sind nach Maßgabe der gültigen Tanzturnierordnung des RVD durchzuführen.
2.2. Für die Teilnahmeberechtigung in der entsprechenden Altersklasse ist das Geburtsjahr maßgebend. Alle Teilnehmer können nur für einen Verein starten. Ein Vereinswechsel kann nur bis zum 30.06. eines Jahres erfolgen.
2.3. Alle teilnehmenden Tänzerinnen und Tänzer dürfen nur mit einem gültigen BDK-Tanzturnierausweis an den RVD-Turnieren teilnehmen. Aktive dürfen in jeder Disziplin nur einmal starten.
2.4. Ein Tanzpaar startet in der Altersgruppe, der der ältere Teil des Paares angehört. Der Altersunterschied darf nicht mehr als 36 Monate betragen (Regel entfällt in der Altersklasse Ü-15).
Eine Tanzgruppe muss aus mindestens sechs Mitgliedern bestehen.
Bei der Disziplin Ü-15 weibl. Tanzgarden darf ein männlicher Tänzer pro Garde teilnehmen. Bei mehreren Tänzern muss die Gruppe in der Disziplin IV - Männliche oder gemischte Garden - antreten.
2.5. Die Bewertung durch die Jury erfolgt nach Punkten. Die ermittelte Gesamtpunktzahl auf dem Wertungsbogen ist das Endergebnis der einzelnen Juroren. Bei der Addition der Einzelergebnisse aller Juroren werden die höchste und niedrigste Wertung gestrichen. Die verbleibenden fünf Wertungen ergeben die Endpunktzahl. Bei Punktgleichheit für die Qualifikation wird die Gesamtpunktzahl aller sieben Juroren ermittelt. Sollte dann immer noch Punktgleichheit bestehen, sind beide Sieger bzw. qualifiziert. Der Juryobmann / die Juryobfrau hat während des Tanzturniers am Jurytisch platz zunehmen.
2.6. Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen eine Jury aus dem Pool der RVD-Juroren zusammenzusetzen. Über Ausnahmen bestimmt die jeweilige Juryobfrau / der jeweilige Juryobmann. Die Jury muss durch die Juryobfrau / den Juryobmann vorher freigegeben werden. Des Weiteren hat der Ausrichter dafür Sorge zu tragen, dass die Gesamtjury bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von niemandem behindert oder belästigt wird. Jurymitglieder müssen beim Ausrichter mitteilen, in welcher Disziplin ihr Verein oder ein Familienmitglied auftritt. In dieser Disziplin dürfen diese Jurymitglieder nicht werten.
2.7. Die Wertung eines Tanzturniers erfolgt offen nach Maßgabe der unter Ziffer 4 dieser Tanzturnierordnung aufgeführten Bestimmungen. Die Wertung der Jurymitglieder ist endgültig. Lediglich führen Additionsfehler auf den Bewertungsbögen zur Korrektur bzw. Änderung der Wertung. Alle Auftritte "außer Konkurrenz" und abgebrochene Tänze werden nicht gewertet. Tatsachenentscheidungen der jeweiligen Juryobfrau / des jeweiligen Juryobmannes sind endgültig.
2.8. Tanzende dürfen während des Auftritts nicht von Mitwirkenden oder anderen Personen durch Pfiffe oder sonstige Signale bzw. Anweisungen dirigiert werden. Kommandos dürfen auch während des Aufmarsches nicht gegeben werden. Ein Haltekommando ist erlaubt.
2.9. Die Reihenfolge der Auftritte in den einzelnen Disziplinen wird durch eine neutrale Person durch öffentliche Auslosung ermittelt und ist für alle Teilnehmer verbindlich. Zeitpunkt und Ort der Auslosung sind in der Ausschreibung anzugeben.
2.10. Dem Ausrichter des Qualifikationsturniers obliegt
(1) dem qualifizierten in der jeweiligen Disziplin die Qualifikationsurkunde zur Teilnahme am Verbandsmeisterschaftsendturniers des RVD auszuhändigen;
(2) dem Jugendausschuss des RVD umgehend die genaue postalische Anschrift der teilnahmeberechtigten Mitgliedsgesellschaften sowie der Verbandsmeister mitzuteilen. Die Qualifikationsurkunden der Tanzmariechen und Tanzpaare sind personengebunden.
2.11. Bei jedem Qualifikationsturnier des RVD muss ein Sanitätsdienst im Saal anwesend sein.
2.12. Film- und Tonaufnahmen sind bei allen Qualifikationsturnieren sowie auf der Verbandsmeisterschaft nicht erlaubt. Ausgenommen sind Archivaufnahmen, die der RVD beim Endturnier selbst durchführt. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor dem Tisch der Juroren und nicht auf der Bühne. Das Fotografieren der Juroren während der Wertung ist nicht erlaubt.
2.13. Alle aktiven Teilnehmer zuzüglich 2 Betreuer je startender Gesellschaft je Altersklasse haben bei allen Qualifikationsturnieren und beim Meisterschaftsendturnier freien Eintritt. Ausnahmen bilden Meldungen, die sich nur auf 1 Solisten / 1 Paar beziehen. Hier gibt es nur eine Betreuerkarte. Präsidiumsmitglieder und Juroren des RVD haben bei allen Qualifikationsturnieren sowie der Verbandsmeisterschaft freien Eintritt.
2.14. Die drei Erstplatzierten jeder Disziplin erhalten vom Ausrichter einen Pokal (bei Tanzpaaren müssen bei allen Turnieren zwei Pokale überreicht werden). Alle Teilnehmer erhalten eine Erinnerung.
2.15 Fällt - bei nicht zu Stande kommen einer ordentlichen Jury (sieben Jurorinnen/en + Obfrau/man) - auf einem der in der zeitlichen Reihenfolge ersten sieben Qualifikationsturniere eine Disziplin aus, so geht die „verlorene“ Qualifikation an das jeweils zeitlich unmittelbar folgende Qualifikationsturnier über (d.h. es werden in diesem Falle zwei Qualifikationen vergeben). Tritt der Verlust der Qualifikationsmöglichkeit (siehe vorstehender Satz) beim achten und damit letzten Qualifikationsturnier ein, so verfällt die Qualifikationsmöglichkeit. Dies gilt auch für eine evtl. aus dem Vorturnier auf dieses „letzte" Turnier übertragene Qualifikationsmöglichkeit."
3. Verbandmeisterschaftsendturnier des RVD
3.1. Zum Endturnier zugelassen sind:
(1) der amtierende Verbandsmeister in der jeweiligen Disziplin, wenn er in der nächsten Qualifikationsrunde mindestens bei einem Qualifikationsturnier tanzt. Die Qualifikation bleibt bei den Solisten beim Altersklassenwechsel bestehen.
(2) der jeweils Qualifizierte der stattgefundenen Qualifikationsturniere;
(3) sofern Erstplatzierte in einer Disziplin auf die Teilnahme am Endturnier verzichten oder bereits qualifiziert sind, ist der jeweils in dieser Disziplin Nächstplatzierte zugelassen.
3.2. Das Endturnier des RVD findet jeweils am zweiten Wochenende nach Karneval statt. Der Veranstalter ist der Regionalverband Düren.
3.3. Die Gesamtjury des Verbandsmeisterschaftsendturniers wird vom Jugendausschuss des RVD berufen.
Bei Punktgleichheit der Erstplatzierten der Verbandsmeisterschaft muss ein Stechen durchgeführt werden. In diesen Fall werten sieben Juroren sowie der Obmann des Turnieres. Es erfolgt kein Streichergebnis. Die Endpunktzahl wird aus allen acht Wertungen ermittelt. Sollte nach dem erfolgten Stechen wieder Punktgleichheit bestehen sind beide Tänze Meister.
4. Tanzdisziplinen und ihre Bestimmungen
4.1. a) Tanzdisziplinen (Altersklasse Ü-15)
I. Tanzmariechen
II. Tanzpaare (weibl. und männl. Tänzerin/Tänzer)
III. Tanzgarden weibl.
IV. Tanzgarden männl. oder gemsicht
V. Schautänze
VI. Männerballette
Tanzdisziplinen (Jugend und Junioren)
I. Tanzmariechen
II. Tanzpaare (weibl. und männl. Tänzerin/Tänzer)
III. Tanzgarden
V. Schautänze
b.) Altersgruppen
Jugend 6 bis 11 Jahre
Junioren 12 - 14 Jahre
Ü-15 ab 15 Jahre und älter
Jede Tanzgruppe darf nur in einer Altersklasse starten. Die Reihenfolge der Disziplinen kann individuell am Turniertag von der Juryobfrau / vom Juryobmann verändert werden.
4.2. Uniform (Disziplinen I. - IV.)
Die Gardeuniform muss dem Charakter einer karnevalistischen Garde entsprechen. Alle weiblichen Teilnehmerinnen dieser Disziplinen müssen Uniformjacken mit Rock oder Kleider tragen. Die Uniformen müssen beim Auftritt stilgerecht getragen werden. Dazu gehören auch Kopfbedeckung und Schaftstiefel bzw. feste Schuhe mit Absatz. Das Tragen von Strumpfhosen und entsprechender Unterkleidung wird den weiblichen Mitgliedern zur Bedingung gemacht. Körperschmuck ist abzukleben oder zu entfernen.
4.3. Musik und Ausführung (Disziplinen I. - IV.)
Die Musik muss Marschmusik oder marschähnliche Musik sein. Sie soll dem Charakter eines Gardetanzes entsprechen, wobei der musikalische Bogen weit gespannt sein kann.
Vorspann bei Disziplinen I. und II. ist auf maximal 30 Sekunden begrenzt, bei Zeitüberschreitung des Vorspanns erfolgt Punktabzug nach Maßgabe der Juryobfrau / des Juryobmannes. Bei Disziplin III. und IV. ist kein Vorspann erlaubt.
4.4. Kostüme (Disziplin V. - VI.)
Beim Schautanz dürfen keine Gardeuniformen getragen werden. Ansonsten ist die Kostümgestaltung beliebig. Sie darf jedoch nicht gegen gute Sitten und Anstand verstoßen. Entscheidend ist, dass der Schautanz von Anfang bis Ende Tanz bleibt. Requisiten dürfen dem Kostüm entsprechend eingesetzt werden. Erlaubt sind alle Gegenstände, die von den Aktiven ohne Fremdhilfen zu Beginn des Tanzes mit auf die Bühne gebracht werden können. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen weder betanzt noch begangen werden. Kostümteile und Requisiten dürfen nicht bewusst von der Bühne geworfen werden.
4.5. Musik und Ausführung (Disziplin V. - VI.)
Der Schautanz kann moderne Musik, die bis zum Jazz und Pop gehen kann, zum Inhalt haben. Der Schautanz ist ein geschlossener Tanz, bei dem alle von Anfang bis Ende zu tanzen haben. Gesellschaftsformationstänze sind nicht erlaubt. Bei der Meldung zum Turnier ist jeweils das Thema des Tanzes anzugeben. Schautänze, die gegen das ethische Empfinden verstoßen, werden nicht gewertet. Dies gilt z. B. für Mönche, Nonnen, Pfarrer, Weihnachtsmänner. Dasselbe gilt für Schautänze, die menschliches Gebrechen darstellen.
4.6. Verbote bei allen Disziplinen
Verboten sind:
- Bühnenbeleuchtung (ausgenommen weißes Licht),
- gefährliche Würfe, bei denen sich die Partner vollkommen voneinander lösen.
- Aufmarsch nach Tonbandmusik (ausgenommen Disziplinen V. - VI.)
4.7. Zeitdauer der Tänze in allen Disziplinen
Alle Tänze dürfen die Zeitdauer von fünf Minuten nicht überschreiten. Die Wertung der Zeit beginnt, wenn der erste Mitwirkende die Bühne betritt und endet nach Ablauf der Musik. Die Zeit zwischen Grundstellung und Beginn der Tonträgermusik wird nicht mitgerechnet.
4.8. Bewertung Disziplinen I. - IV.
1. Aufmarsch 5 Punkte
2. Grundstellung 5 Punkte
3. Uniform 10 Punkte
4. Ausstrahlung 10 Punkte
5. Schrittvielfalt 10 Punkte
6. Schwierigkeitsgrad 10 Punkte
7. Darstellung der Tanzdisziplin 15 Punkte
8. Exaktheit und Ausführung d.Tanzes 15 Punkte
9. Choreographie a) Musik 5 Punkte
b) Tanz 15 Punkte
Gesamtpunkte 100 Punkte
4.9. Bewertung Disziplinen V. und VI.
1. Thematik 10 Punkte
2. Kostüm 10 Punkte
3. Kreativität 15 Punkte
4. Schritt- und Bewegungsvielfalt 15 Punkte
5. Präsentation 15 Punkte
6. Ausführung 15 Punkte
7. Choreographie a) Musik 5 Punkte
b) Tanz 15 Punkte
Gesamtpunkte 100 Punkte
4.10. Es gelten die Bewertungskriterien I-IV sowie V-VI der aktuell gültigen Form der Tanzturnierordnung des Bund Deutscher Karneval.
Wertungskriterien Gardetanz (Disziplin I - IV)
1. Aufmarsch --- 5 P ---
Kurzer Weg zur Grundstellung ohne Unterbrechungen und „Ausflüge“.
Zu bewerten sind insbesondere:
• natürliche Körper-, Kopf-, Arm- und Handhaltung
• Gleichschritt im Takt der Musik; es ist egal, ob auf dem rechten oder linken Fuß marschiert wird.
Bei Garden auch:
• planvolle Aufstellung der Gruppe (Größeneinteilung)
• Abstände zwischen den Aktiven
• Wendepunkte (gleicher Punkt, gleicher Fuß, gleicher Abstand, gleicher Rhythmus, gleiche Bewegung).
Ein Aufmarsch ohne Wendepunkte ist erlaubt.
2. Grundstellung --- 5 P ---
Absoluter Stillstand. Es dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden.
Bei Paaren und Mariechen ist die Grundstellung Pose. Sitzen, Liegen, Knien, etc. ist erlaubt (auch mit dem Rücken zum Publikum). Der Tanz muss übergangslos begonnen werden können.
3. Uniform --- 10 P ---
Die Uniform muss Garde ausdrücken, landestypische Eigenart ist zulässig. Uniformen müssen nicht teuer und mit Steinen oder Pailletten überladen sein. Zur Uniform gehören auch das einheitliche Schminken (natürlich, altersgerecht, nicht maskenhaft), sowie das Schuhwerk.
Zu bewerten sind insbesondere:
• Sauberkeit,
• einheitliches, korrektes, der Figur angepasstes Tragen,
• Lösen oder Verlieren von Uniformteilen führt zu Punktabzug,
• Kopfbedeckungen müssen stilgerecht getragen werden,
• einheitliche, angeglichene Frisur (Perücken sind keine Pflicht),
• gleiche Farbstellung für alle Uniformen einer Garde (geringe farbliche Abweichungen durch Nachkauf werden toleriert).
Dienstgradabzeichen sind zulässig.
• Unterkleidung muss an Figur und Uniform angepasst sein
Persönliche Geschmacksrichtungen in Bezug auf Farbe, Schnitt, Ausstattung, usw. dürfen nicht in die Bewertung der Uniform einfließen.
4. Ausstrahlung --- 10 P ---
Die Freude am Tanzen muss erkennbar sein. Gelöster, fröhlicher und natürlicher Gesichtsausdruck. Einstudierter, maskenhafter Gesichtsausdruck und übertriebene Mimik (besonders bei Mariechen) werden negativ bewertet.
5. Schrittvielfalt --- 10 P ---
Es sollen möglichst viele verschiedene Schritte gezeigt werden.
Dazu gehören:
Marschieren, Kreuz-Schritte, Schiebe- und Polkaschritte, Ferse-Spitze-Schritte, Winkelschritte, Beinschwünge, Drehungen, Pirouetten. Der Tanz soll möglichst viele Schrittvariationen und -kombinationen enthalten. Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.
Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.
6. Schwierigkeitsgrad --- 10 P ---
Es sollen möglichst viele verschiedene Schwierigkeiten gezeigt werden, die beidseitig ausgeführt werden sollen. Dazu gehören insbesondere:
Bei Garden:
Spagat, auch eingesprungen, Beinführung, innen und außen gefasst, aufgenommen und gefangen, gehockt, in der Bewegung, Sprünge jeder Art, Rad, Radwende, Russenkreisel, Krakowiak.
Bei Mariechen und Paaren gehören darüber hinaus auch akrobatische Elemente, bei Paaren und gemischten Garden auch vertanzte Hebungen zu den Schwierigkeiten.
Alles muss zum Takt und der Dynamik der Musik passen.
Wiederholungen führen nicht zu einer höheren Punktzahl.
Schwierigkeiten, die zwar gezeigt, aber nicht von allen Aktiven beherrscht werden, führen im Kriterium Exaktheit und Ausführung zu Punktabzug.
7. Darstellung der Disziplin --- 15 P ---
Wurden die Forderungen des Begriffs karnevalistischer Gardetanz – die Verbindung von tänzerischer Eleganz, sportlichen Elementen und erkennbarer Freude am Tanz – sowie die der jeweiligen Disziplin erfüllt?
Unter anderem gehört hierzu bei:
- Mariechen und Paaren
• ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzbewegungen und Schwierigkeiten.
- Paaren und gemischten Garden
• ein gleichberechtigtes, harmonisches miteinander Tanzen.
- Garden
• ein ausgewogenes Verhältnis von Tanzen und Marschieren,
• die Erkennbarkeit des Gruppencharakters.
Aufeinander folgende Schwierigkeiten bzw. Schwierigkeiten und Schrittkombinationen müssen fließend ineinander übergehen und vertanzt sein. Keine abgegrenzten Turneinlagen mit Anlauf oder separater Grundstellung davor.
8. Exaktheit und Ausführung --- 15 P ---
Zu bewerten sind insbesondere:
• korrekte Ausführung aller Schritte und Schwierigkeiten,
• beidseitig gute Ausführung - Ausführung im Takt der Musik,
• dynamisches und spritziges Vertanzen,
• gute Körperhaltung,
• Synchronität aller Bein-, Arm-, Kopf- und Körperbewegungen,
• optimale Ausnutzung der Tanzfläche,
• klare Präsentation aller choreografischen Bilder,
• saubere Ausführung der Formationswechsel.
9. Choreografie --- 20 P ---
--- Musik ( 5 P)
Die gewählte Musik muss zum Charakter der Disziplin (Mariechen, Tanzpaar, Garde) passen. Dies ist auch bei marschierfähiger Musik nicht immer gegeben und dann mit Punktabzug zu belegen. Sie muss vertanzbar und in der Geschwindigkeit dem Leistungsvermögen der Aktiven angepasst sein. Sind mehrere Musikteile zusammengeschnitten, müssen sie artverwandt sein und miteinander harmonieren.
Die Schritte müssen korrekt durchgeführt sein, der Takt darf nicht unterbrochen werden.
--- Tanz (15 P)
Zu bewerten sind generell insbesondere:
• Aufbau des Tanzes,
• kreative Ideenvielfalt,
• Raumaufteilung,
• tänzerische Umsetzung von musikalischen Höhepunkten, Musikpassagen und -intervallen,
• Berücksichtigung des Leistungsvermögens der Aktiven.
Bei Garden auch
• planvolles Formieren der Gruppe, Größeneinteilung,
• sinnvolle und unauffällig durchgeführte Positionswechsel,
• effektvolle und ideenreiche Formationen,
• Formationswechsel der Musik entsprechend.
Aktionen von Einzelpersonen werden nicht bewertet.
Bei Mariechen und Paaren ist eine Ouvertüre bis zu 30 Sekunden Länge möglich. Dauert sie länger, weist der Obmann die Jury an, von ihrer ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Bei Garden ist eine Ouvertüre nicht erlaubt.
Wertungskriterien Schautanz (Disziplin V)
1. Thematik --- 10 P ---
Die Thematik muss allgemein verständlich dargestellt und während des ganzen Tanzes durchgängig erkennbar sein. Das Thema muss altersgerecht sein.
Innovation wird honoriert, neue Themen werden höher bewertet als bereits behandelte, bekannte. Themen, die durch Darstellung oder Bekleidung gegen Anstand und gute Sitten verstoßen, werden disqualifiziert. Nicht erlaubt ist die Darstellung von Themen, die offensichtlich sittlich-anstößige sowie religiöse Aspekte verunglimpfend oder negativ wertend abbilden. Dazu gehören unter anderem Aspekte menschlicher Grenzerfahrung (z.B. schwerwiegende Krankheiten oder Behinderungen), eindeutige religiöse Symbole, Feiertage und Personen (z.B. Kreuz, Bibel, Koran oder kirchliche Würdenträger) sowie aktuelle politische Aspekte (z.B. Demonstrationen oder Krieg). Einzelpersonen, die zum Thema gehören und handlungsbezogen auf der Bühne nicht diskriminierend agieren, sind erlaubt.
2. Kostüm --- 10 P ---
Das Kostüm muss durchgehend zur Thematik passen. Es muss körpergerecht und der Altersstufe entsprechend gestaltet sein. Das Kostüm darf nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen. Zum Kostüm gehört auch das alters- und themengerechte Schminken oder eine Maske.
Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen und abgelegt, aber nicht aufgenommen werden. Bei Verstößen gegen diese Regel weist die Juryobfrau /der Juryobmann jeden Juroren an, von seiner ermittelten Wertung 2 Punkte abzuziehen. Davon nicht betroffen sind Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.
3. Kreativität --- 15 P ---
Bewertet werden:
- eigene Ideenvielfalt,
- Überraschungseffekte,
- Phantasie,
- Witz,
- Humor,
- Dramatik.
4. Schritt- und Bewegungsvielfalt --- 15 P ---
Es sollten möglichst viele verschiedene Schritte und Bewegungen in Verbindung mit Arm und Kopf im Tanz gezeigt werden. Fließende Körper- und Gruppenbewegungen, anspruchsvolle Schau-tanzschrittkombinationen, koordinative Fähigkeiten, Drehungen und Sprünge führen zu einer höheren Bewertung. Sie müssen ebenso zur Thematik und Musik des Tanzes passen.
Die Schwierigkeit verschiedener Stilarten muss beachtet werden.
Elemente des Gardetanzes dürfen nur dann in den Tanz einfließen, wenn sie von der Thematik verlangt werden.
5. Präsentation --- 15 P ---
Wurde der Disziplin Schautanz im karnevalistischen Tanzsport entsprochen?
Positiv bewertet werden:
- ausgewogenes Verhältnis zwischen Themendarstellung und Tanz,
- übersichtliche Bühnenaktionen,
- ausgewogener und wirkungsvoller Einsatz von Requisiten,
- erkennbarer Gruppencharakter,
- emotionale Wirkung,
- begeisternde Körpersprache.
Punktabzug erfolgt bei nicht vertanzten Passagen, z.B. hinter Stellwänden oder mit Tüchern.
Eine Kostümveränderung muss vertanzt werden und darf den Tanzablauf nicht unterbrechen. Das gleiche gilt für den Einsatz von Kopfbedeckungen, Accessoires und Requisiten.
6. Ausführung --- 15 P ---
Bewertet werden:
- Gleichmäßigkeit bzw. Synchronität der Gruppe- exakte Ausführung von Schritten und Bewegungen durch alle Aktiven,
- verständliche und überzeugende Darstellung von Parodien und Persiflagen,
- deutliche und saubere Ausführung choreografischer Bilder,
- alle Schritte, Sprünge und Bewegungen im Takt der Musik,
- Mimik und Körpersprache gemäß der Thematik.
Die Techniken der unterschiedlichen Stilrichtungen müssen sauber vertanzt werden.
Alle Aktiven müssen ab Beginn des Tanzes sichtbar in Bewegung bleiben. Nicht vertanzte Kostümaktionen und planloser Einsatz von Accessoires oder Requisiten führen zu Punktabzug.
7. Choreographie
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